AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ZAGATEX Peter Zarnitz

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ZAGATEX Peter Zarnitz, Trockenloostrasse 91  in 8105 Regensdorf (nachfolgend „ZAGATEX“), regeln die Rechte und Pflichten bei Vertragsverhältnissen zwi-schen ZAGATEX und ihren Kunden. Es gelten jeweils die AGB in der bei Vertragsschluss gültigen Fas-sung.
    Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit ZAGATEX geschäftliche Beziehungen pflegt.
    Diese AGB sind integrierender Bestandteil des jeweiligen Vertrags zwischen ZAGATEX und ihren Kun-den. Dem jeweiligen Vertrag und diesen AGB entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Be-stimmungen oder Vereinbarungen bedürfen zur ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestä-tigung durch ZAGATEX.
  2. Preise
    ZAGATEX ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Den vertraglich vereinbarten Preisen wird deshalb kein Mehrwertsteuersatz zugeschlagen. Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF).
    Ab CHF 500.— verlangt ZAGATEX in der Regel eine Anzahlung in der Höhe von 50-100 % des Kauf-preises.
    Die Art der Auslieferung bestimmt ZAGATEX. In der Regel liefert ZAGATEX die Waren direkt und auf eigene Kosten aus. Erfolgt die Lieferung durch einen Logistikpartner gehen die Versandkosten bis zu einem Betrag von CHF 500.— zu Lasten des Käufers. Mehrkosten trägt ZAGATEX.
  3. Lieferkonditionen
    Sofern die Waren verfügbar sind, werden sie umgehend ausgeliefert. Wenn die Waren erst produ-ziert oder veredelt werden muss (mit Stickereien, Batches, Logos etc.), in der Regel innert 14-30 Werktagen. Ergibt sich nach Vertragsschluss, dass die bestellten Waren nicht oder nicht vollständig geliefert werden können, ist ZAGATEX berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden oder ein Teil davon bereits bei ZAGATEX eingegangen sein, wird diese dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. ZAGATEX ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung ver-pflichtet.
  4. Logofreigabe durch den Kunden
    Der Kunde haftet für die Markenschutzrechte der von ihm beigebrachten Stickereien, Batches, Logos etc. Er ist dafür verantwortlich, dass diese weder Rechte von Dritten, insbesondere Urheber-, Na-mens-, Persönlichkeits- oder Markenrechte verletzen noch gegen andere gewerbliche Schutzrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstossen.
    AGB ZAGATEX
    Der Kunde verpflichtet sich, Forderungen Dritter wegen Verletzung von Rechten Dritter unverzüglich abzuwehren und ZAGATEX für allfällige daraus entstehende Kosten vollumfänglich schadlos zu hal-ten.
  5. Zahlung
    Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Zahlung mit Versendung der Ware fällig. Nach eingetre-tener Fälligkeit behält sich ZAGATEX vor, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen.
    ZAGATEX kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie eine Mahnge-bühr von maximal CHF 50.— pro Mahnung erheben.
    Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von ZAGATEX gefährdet ist, ist die-se berechtigt, innert angemessener Frist eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlan-gen, ansonsten sie ohne jegliche Entschädigungspflicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
    Der Kunde leistet gemäss Art. 126 OR zum Voraus Verzicht auf die Verrechnung.
  6. Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge
    ZAGATEX liefert ausschliesslich an Kunden über 18 Jahren in der Schweiz und in der EU.
    Die Waren werden per Post, Kurierdienst oder Spedition an die vom Kunden im jeweiligen angege-bene Lieferadresse versandt. Mit dem Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, so-weit dies gesetzlich zulässig ist. ZAGATEX haftet nicht für allfällige Schäden, welche durch ein verspä-tetes Eintreffen der Ware beim Kunden oder bei Dritten entstehen.
    Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann ZAGATEX den Vertrag nach einer Rüge-Mitteilung an den Kunden und unter Ansetzung einer ange-messenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.
    Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und all-fällige Mängel, für die ZAGATEX Gewähr leistet, unverzüglich schriftlich per Brief oder E-Mail an ZAGATEX Anzeige zu machen.
    Ergibt sich bei der Prüfung durch ZAGATEX, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann ZAGATEX die Umtriebe, die Rücksen-dung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.
  7. Rückgaberecht und Rücksendung
    ZAGATEX gewährt auf alle Produkte ein vertragliches Rückgaberecht innert 14 Kalendertagen seit Er-halt der Ware.
    Die Ausübung des Rückgaberechts führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages. Der Kunde muss die Waren innert 14 Kalendertagen originalverpackt und zusammen mit dem Lieferschein an ZAGATEX zurücksenden. Rücksendungen an ZAGATEX erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine allenfalls bereits geleistete Zahlung wird innerhalb von 20 Kalendertagen an den Kunden zurückerstattet, sofern ZAGATEX die Ware bereits zurückerhalten hat oder der Kunde einen Versand-nachweis erbringen kann.
    ZAGATEX behält sich vor, für Beschädigungen, übermässige Abnutzung oder Wertverlust aufgrund unsachgemässem Umgang angemessenen Entschädigung zu verlangen und die Wertminderung vom bereits bezahlten Kaufpreis abzuziehen oder dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  8. Gewährleistung beim Warenkauf
    ZAGATEX bemüht sich, Waren in einwandfreier Qualität zu liefern. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln übernimmt ZAGATEX während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren seit dem Lieferdatum die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des vom Kunden erwor-benen Gegenstandes. Es liegt im Ermessen von ZAGATEX, die Gewährleistung durch kostenlose Repa-ratur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere An-sprüche sind ausgeschlossen.
    Von der Gewährleistung werden die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behand-lung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen (insbesondere bei Missachtung der Waschanweisungen von ZAGATEX) sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind, nicht erfasst.
  9. Haftung
    ZAGATEX schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen sie und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. ZAGATEX haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende ge-setzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
  10. Datenschutz
    Die Datenschutzerklärung der ZAGATEX ist integraler Bestandteil dieser AGB.
  11. Weitere Bestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestim-mungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirk-samer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Rege-lung.
    AGB ZAGATEX
    Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.
    Der Gerichtsstand ist Dielsdorf ZH, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.
    Regensdorf, 1. April 2020